Aktuell

Kommunalwahl am 08. März 2026 – Briefwahlunterlagen online beantragen →

← Zurück

Mücken

Hilfe & Hintergründe zum Umgang mit Stechmücken im Berger Gemeindegebiet.

Umgang mit Stechmücken im Berger Gemeindegebiet

Zusammenfassung der Stellungnahme der Gemeinde Berg vom 26.06.2024

Hintergrund und Problematik

In der Gemeinde Berg kommt es aufgrund wiederkehrender Hochwasserereignisse regelmäßig zu einem verstärkten Auftreten von Stechmücken, insbesondere in den Ortsteilen Höhenrain, Sibichhausen und Allmannshausen. Die Überprüfung von Insektenbekämpfungsmitteln und Drainagen zur Reduktion von Überschwemmungsflächen hat ergeben, dass die betroffenen Gebiete großflächige Moorkomplexe sind, deren Entwässerung den Klimaschutz- und Umweltschutzzielen widerspricht.

Entscheidungen des Gemeinderats

Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit sich mehrheitlich gegen eine Mückenbekämpfung entschieden, da die Kosten und Erfolgsaussichten als ungünstig eingeschätzt wurden. Stattdessen wurden Nistkästen für Fledermäuse installiert, um die Mückenpopulation auf natürliche Weise zu reduzieren. In der Sitzung vom 25.06.2024 wurde die Verwaltung gebeten, die Thematik erneut zu prüfen.

Aktuelle Situation und Empfehlungen

Die Verwaltung weist darauf hin, dass Lösungen zur Bekämpfung der Stechmücken auf Gemeindeebene stark beschränkt sind. Die Bevölkerung wird ermutigt sich beipielsweise mit Insektenschutzmitteln und geeigneter Bekleidung zu schützen. Die Anwendung von Insektenbekämpfungsmitteln im eigenen Garten ist erlaubt, eine Anwendung auf öffentlichen oder Fremdflächen ohne Genehmigung ist nicht zulässig.

Voraussetzungen für den Einsatz von Insektenbekämpfungsmitteln auf Gemeindeebene

Der Einsatz von Insektenbekämpfungsmitteln wie B.t.i. ist in Deutschland an strenge Auflagen gebunden. Eine natur- und artenschutzrechtliche Prüfung sowie ggf. eine wasserrechtliche Genehmigung sind unter anderem erforderlich. Der Einsatz auf geschützten Flächen oder in Gewässern ist genehmigungspflichtig. Ebenso besteht bei mangelnder gesundheitsgefährdender Lage die Notwendigkeit der Zustimmung des Flächeneigentümers.

Geplantes Vorgehen der Gemeinde (Stand 26.06.2024)

Die Gemeinde überprüft die Möglichkeit eine Kartierung der betroffenen Flächen durch Experten durchführen zu lassen, um die größten Stechmückenpopulationen zu identifizieren. Zudem sollen Experten zu den Auswirkungen von Insektenbekämpfungsmitteln konsultiert werden.

Stellungnahme Mückenbekämpfung in der Gemeinde Berg

Vom 25.06.2024 · Methode und Wirkung von B.t.i.

Stellungnahme Mückenbekämpfung in der Gemeinde Berg vom 25.06.2024

Logo Gemeinde Berg – Klimaschutz

Sachverhalt: Methode und Wirkung von B.t.i.

Zur großflächigen Bekämpfung von Stechmücken kommen meist Insektizide zum Einsatz, wobei das Bacillus thuringiensis subsp. israelensis (nachfolgend B.t.i.) als einziges Larvizid in die EU-Biozid-Richtlinie aufgenommen wurde (Europäische Kommission 2015). Eingebracht wird B.t.i. großflächig mittels eines Trägerstoffs wie Eisgranulat, Sand oder Öl meist mit dem Hubschrauber in einer Höhe von 10 Metern über der Vegetation oder 50 Metern über dem Boden auf die entsprechenden Wasser- und Überschwemmungsflächen (Wolfram und Wenzlund 2018). Frei verkäuflich kann B.t.i. auch in Tablettenform in Gewässern innerhalb des eigenen Gartens verwendet werden. Eine Reduktion der Stechmückenlarven konnte innerhalb verschiedener Studien durch den Einsatz von B.t.i. nachgewiesen werden (Land und Miljand 2014). Eine Reduktion von Stechmücken im adulten Lebensstadium oder der übertragbaren Krankheiten kann aufgrund des hohen Aktionsradius von ca. 20 Kilometern der Mückenarten und der lokalen Verhältnisse nur bedingt abgeleitet werden (Wolfram und Wenzlund 2018). Die Wirkungsweise von B.t.i. beschränkt sich somit auf die Aufnahme innerhalb des Larvenstadiums. Dabei führt die Reaktion der Kristallproteine mit dem Darmmilieu der Larven zu einer Darmparalyse und Perforation der Darmwand und somit zum Tod der Insektenlarve (Ben-Dov 2014) Eine grundsätzliche Anwendung auf Eier, Puppen oder Adulttiere ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht denkbar (Land und Miljand 2014).
Zur direkten und indirekten Wirkung von B.t.i auf andere Wirbellose und Wirbeltiere lässt sich Folgendes auf Grundlage aktueller Forschungsergebnisse festhalten: Bei Einhaltung der üblichen Dosierung von B.t.i. bestätigen Studien keine direkte Wirkung auf Wirbellose und Wirbeltiere außerhalb der Ordnung der Zweiflügler. Direkte Betroffenheit äußert sich jedoch bei Arten, die den Stech- und Kriebelmücken taxonomisch ähnlich sind, wie beispielsweise der Zuckmücke. Eine Reduktion des Nahrungsangebots für Wirbeltiere ist demnach denkbar. Solche indirekten, negativen Effekte auf Nicht-Zielorganismen im Zuge des Einsatzes des Larvizids können aufgrund mangelnder langjähriger Studien und der vielfältigen Einflussfaktoren vollumfänglich weder bestätigt noch widerlegt werden (Wolfram und Wenzlund 2018). Grundsätzlich ist aus diesem Grund Zurückhaltung beim Einsatz von B.t.i. geboten (KEMI 2015).

Historie der Mückenbekämpfung in der Gemeinde Berg

Im Rahmen von wiederkehrenden Hochwasserereignissen und dadurch entstehenden Überschwemmungsflächen, kommt es innerhalb der Gemeinde Berg regelmäßig zu einem verstärkten Auftreten von Stechmücken. Insbesondere die Ortsteile Höhenrain, Sibichhausen und Allmannshausen sind betroffen.
Aus diesem Grund wurde das Thema zum Einsatz von B.t.i. oder das Anlegen von Drainagen zur Reduktion überschwemmter Flächen im Bereich Allmannshauser Filz und südlich von Höhenrain, die als besonders betroffen gelten, in der Vergangenheit überprüft. Es konnte dabei festgestellt werden, dass es sich bei diesen Flächen um großflächige Moorkomplexe handelt, deren Entwässerung mittels Drainagen eine erhebliche Beeinträchtigung oder Zerstörung des Hochmoors
bedeuten und somit einen Abbau der organischen Substanz zur Folge hätte. Dies steht sowohl den Zielen des Klimaschutzes als auch denen des Umweltschutzes entgegen, da es zu einem Verlust eines wichtigen CO2-Speichers kommen würde. Eine Entwässerung dieses Bereichs ist daher nicht möglich oder gestattet (Landratsamt Starnberg, untere Naturschutzbehörde 2016).
Der Berger Gemeinderat entschied sich in der Vergangenheit (2010 und 2017) mehrheitlich gegen eine Mückenbekämpfung auf diese Art und Weise insbesondere aufgrund des überregionalen Handlungsbedarfs, der Kosten und der Erfolgsaussicht der unten genannten Genehmigungsverfahren. Als Abhilfe wurden daraufhin beispielsweise Nistkästen für Fledermäuse, die als natürliche Fressfeinde für Mücken gelten, in den betroffenen Flächen installiert (vgl. Sitzungsbuchauszüge 16.09.2010, 28.06.2011, 30.06.2016, 13.09.2016 und 14.02.2017).

Notwendige Schritte zur Genehmigung des Einsatzes von B.t.i.

In Deutschland kommt B.t.i. großflächig beispielsweise am Oberrhein oder am Chiemsee zum Einsatz. Die Verwendung am Chiemsee konnte dank einer zeitlich beschränkten Befreiung des Einsatzes im Naturschutzgebiet erfolgen. Grundlage für die Befreiung bildete eine gutachterliche Stellungnahme des Traunsteiner Gesundheitsamts, die einen signifikanten Anstieg der Zahl der behandlungsbedürftigen Patienten nach Insektenstichen mit schwerwiegender Symptomatik feststellen konnte. Hiervon abgeleitet wurde eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Stechmückenpopulation (Regierung von Oberbayern 2010). Anwendbar ist in diesem Fall Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG, welcher besagt, dass Sicherheitsbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Einzelfall Anordnungen treffen können, um Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder die Freiheit von Menschen oder Sachwerte, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint, bedrohen oder verletzen.
Für den Landkreis Starnberg gibt das Gesundheitsamt Starnberg folgende Stellungnahme: „Auf Grund der zurückliegenden Starkregenereignisse und des Hochwassers ist es zu einer massiven Vermehrung u.a. von Mücken gekommen, so dass im Landkreis Starnberg momentan eine Mückenplage zu verzeichnen ist. Nach derzeitigem Stand besteht aber für die Landkreisbewohnerinnen und Landkreisbewohner (einschließlich der Landkreisgäste) keine akute Gesundheitsgefährdung durch Mückeneinwirkung. Sollten aber von außen durch Kratzen von juckenden Mückenstichen Erreger unter die Haut eingetragen werden, kann es (wie auch bei anderen Anlässen!) natürlich möglicherweise zu einer Infektion der Einstichstelle kommen. Empfehlenswerten Schutz vor entsprechenden Insektenstichen stellen neben langer Kleidung v.a. die Auftragung von Repellents auf die unbedeckte Haut dar.“ (Landratsamt Starnberg, Gesundheitsamt 2024)
Da eine Gefährdung gemäß Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG demnach nicht vorliegt, kann der Einsatz von B.t.i mittels großflächiger Hubschrauberbefliegung ausschließlich unter den folgenden Voraussetzungen erfolgen:

  • Eine natur- und artenschutzrechtliche Prüfung ist dann erforderlich, wenn das Präparat auf geschützten Flächen eingesetzt werden soll oder geschützte Arten betroffen sein können. Je nach Schutzkategorie der Flächen und Arten ist eine natur- und artenschutzrechtliche Befreiung erforderlich. Notwendig wäre hierfür die Einhaltung gewisser Auflagen wie z.B. eine Berichtserstattungspflicht und Monitoring der Entwicklung der Stechmückenpopulation. Zur Abgrenzung der zu befliegenden Bereiche bedarf es einer
    Kartierung der betroffenen Flächen. Auf Basis dieser Daten müsste festgestellt werden, ob einer Befreiung nach §67 BNatSchG stattgegeben werden kann
  • Sollte es zu einem Einbringen von B.t.i. auf oberirdischen Wasserflächen, die in Verbindung zu Gewässern dritter oder höherer Ordnung stehen, kommen, so findet § 8 Abs., 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG Anwendung, welcher das Einbringen von Stoffen in oberirdische Gewässer als genehmigungspflichtig festsetzt.
  • Das Einbringen von B.t.i. auf dem Eigentum Dritter kann nur im Zusammenhang mit entsprechender Gesundheitsgefährdung rechtssicher erfolgen. Andernfalls bedarf es einer Zustimmung der jeweiligen Flächeneigentümer und -eigentümerinnen zur Verwendung des Mittels auf eben jenen Flächen

Eine Kartierung der zu behandelnden Flächen müsste demnach in einem ersten Schritt von einem fachkundigen Experten erstellt werden, um Bereiche, die unter die oben genannten Kategorien fallen, zu sondieren und somit weitere Verfahrensschritte zu ermitteln. Insbesondere das Allmannshauser Filz, welches größtenteils ein Biotop darstellt, wäre hier zu berücksichtigen (Landratsamt Starnberg, untere Naturschutzbehörde 2016).

Lösungsansätze und Fazit

Die lokale Ausbringung von B.t.i. kann im Rahmen der haushaltsüblichen Mengen durch Bürger und Bürgerinnen auf ihrem Grundstück erfolgen, genauso ist es denkbar CO2 Fallen als lokale Abwehr neben den herkömmlichen Hilfsmitteln zu installieren.
Ein großflächiger und unmittelbarer Einsatz von B.t.i. kann aufgrund des vorliegenden Sachverhalts und der mangelnden Gefahrenlage nach LVStG ohne die entsprechenden Genehmigungen nicht erfolgen.
Die Gemeinde Berg ist bemüht die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde bestmöglich zu sichern und Problemen dieser Art entgegenzuwirken. Aus diesem Grund sollen Angebote zur Kartierung der betroffenen Flächen sowie ein Experte zu dem Thema in die Gemeinderatssitzung geladen und so mögliche Lösungsansätze in Betracht gezogen werden. Des Weiteren sollte festgestellt werden, inwiefern die Berger Nachbargemeinden einen Einsatz von B.t.i. in Betracht ziehen. Durch den großen Aktionsradius von bis zu 20 Kilometern der Mücken, würde eine Einbringung des Mittels besonders für die südlichen Ortsteile der Gemeinde lediglich eine Teillösung bedeuten. Zudem sollen die Risiken zur Ausbreitung der asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus) und dem damit einhergehenden Risiko zur Übertragung von Virusinfektionen mit in die Betrachtung einfließen (Fein et al. 2023).

Quellen

  • Ben-Dov, Eitan (2014): Bacillus thuringiensis subsp. israelensis and its dipteran-specific toxins. Toxins. In: Toxins. 6 (4)1222–1243
  • Europäische Kommission (Hrsg.) (2015): Durchführungsverordnung (EU) 2015/405 der Kommission vom 11. März 2015 zur Genehmigung von Bacillus thuringiensis subsp. israelensis Serotyp H14, Stamm SA3A als Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 18.
  • Fein, E.; Orgassa, T.; Behringer, D. (2023): Management von Aedes albopictus, der asiatischen Tigermücke, in einem ländlichen Landkreis, Entwicklung seit 2020. In: Das Gesundheitswesen 2023; 85(S01): 35 – 36.
  • Gemeinde Berg (2010): Antrag der CSU-Fraktion; Möglichkeiten der Mückenbekämpfung. Sitzungsbuchauszug vom 14.09.2010.
  • Gemeinde Berg (2011): Antrag Gemeinderat Streitberger auf erneute Diskussion der Mückenproblematik. Sitzungsbuchauszug vom 28.06.2011.
  • Gemeinde Berg (2017): Mückenbekämpfung; Kurzvortrag von Herrn Matthias Galm. Sitzungsbuchauszug vom 14.02.2017.
  • Kemikalieinspektionen (KEMI), (Hrsg.) (2015): Product Assessment Report related to product authorisation under regulation (EU) No 528/2012: VectoBac G and VectoBac GR. Kemikalieinspektionen, Swedish Chemicals Agency, Sundbyberg, Sweden.
  • Land, Magnus & Miljand, Matilda (2014): Biological control of mosquitoes using Bacillus thuringiensis israelensis: a pilot study of effects on target organisms, non-target organisms and humans. Mistra EviEM Pilot Study PS4 (www.eviem.se), Stockholm.
  • Landratsamt Starnberg, Gesundheitsamt (2024): Mückenplage Berg. E-Mail vom 24.06.2024.
  • Landratsamt Starnberg, untere Naturschutzbehörde (2016): Maßnahmen zur Mückenbekämpfung. Stellungnahme.
  • Regierung von Oberbayern (Hrsg.) (2010): Natur- und Artenschutzrecht; Stechmückenbekämpfung durch B.t.i. am Chiemsee und im Naturschutzgebiet „Mündung der Tiroler Achen“.
  • Wolfram, Georg & Wenzlund, Philipp (2018): Gelsenregulierung mittels Bacillus thuringiensis israelensis (BTI)-Eine Bewertung aus gewässerökologischer Sicht. Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (Hrsg.). Wien.

Hilfe zur Selbsthilfe

Was können Sie tun?

Was können Sie gegen die Mücken tun ?

Da übergeordnete Maßnahmen nur bedingt bis gar nicht durchführbar sind, ist es wichtig insbesondere Maßnahmen zur Selbsthilfe gegen Mücken frühzeitig in die Wege zu leiten. Hier sind die aus Sicht der Verwaltung der Gemeinde Berg relevantesten Selbsthilfemaßnahmen aufgeführt. Zusätzlich finden Sie Verweise auf Testberichte und Auflistungen verschiedener Produkte. Die Gemeinde Berg behält es sich vor konkrete Produkt- oder Kaufempfehlung auszusprechen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Mückenschutzgitter an Fenstern und Türen installieren, um den Eintritt von Mücken in den Innenraum zu verhindern. Wir verweisen hier gerne auf folgende Übersicht.
  • Repellents (Mückenschutzmittel) verwenden, um sich vor Stichen zu schützen. Hier finden Sie eine Auflistung der verschiedenen Mittel samt Testergebnis durch den Stiftung Warentest.
  • Mückenfallen (CO2-Mückenfallen oder andere Arten) aufstellen. Diese Fallen locken Mücken an und fangen sie. Die Wirksamkeit ist begrenzt, jedoch kann ihre Nutzung in stark betroffenen Bereichen hilfreich sein. Eine Übersicht verschiedener Modelle finden Sie hier.
  • Stehendes Wasser beseitigen: Mücken brüten in stehenden Gewässern. Es ist daher sinnvoll, Wasseransammlungen wie in Eimern, Vogeltränken oder ungenutzten Gärten zu vermeiden. Dies empfiehlt auch das Umweltbundesamt. Drehen Sie  Behälter wie Gießkannen, Töpfe oder Eimer um, damit sich kein Wasser in ihnen ansammeln kann. Topfuntersetzer und ähnliche Behälter, in denen sich Wasser ansammelt, mit Kies befüllen, damit eignen sie sich nicht mehr für die Ablage für Stechmückeneiern. In warmen Sommermonaten kann sich an diesen Orten in kürzester Zeit eine neue Mückengeneration entwickeln.
  • Regelmäßige Reinigung von Wasserbehältern: Auch in größeren Gewässern wie Teichen oder Regentonnen sollten regelmäßig Maßnahmen ergriffen werden, um Mückenlarven zu bekämpfen. Es wird empfohlen, diese regelmäßig zu reinigen. Der Einsatz eines biologischen Präparats namens B.t.i. (Bacillus thuringiensis israelensis) kann im eigenen, geschlossenen Wasserfläche erfolgen. B.t.i. enthält ein spezielles Eiweiß, das Mückenlarven tötet. B.t.i.-Präparate gibt es im Gartenhandel sowie Baumarkt etc. zu kaufen. Weitere Informationen rund um das Mittel finden Sie hier.
  • Kontrolle und Reinigung von Abflüssen, Rohren und Regenrinnen auf Verstopfungen, in denen sich Wasser ansammeln kann.
  • Düfte mit mückenabweisenden Eigenschaften: Bestimmte Pflanzen wie Zitronenmelisse, Lavendel, Zitronengras und Basilikum sind dafür bekannt, Mücken abzuschrecken. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt, solche Pflanzen im Garten oder auf dem Balkon anzubauen, um Mücken zu vertreiben.
  • Lange, helle, lockere Kleidung: Mücken vermeiden helle Landeplätze. Bestimmte Hersteller bieten sogar stichfeste Kleidung an.

Wann brüten Mücken?

Hier möchten wir Sie über den vermuteten Mückenbrutzeitraum für das Jahr 2025 informieren:

Ein genauer Zeitraum steht aktuell nicht fest - Daten folgen

Es ist wichtig zu beachten, dass die Mückenbrutzeit stark von Witterungs- und Temperaturverhältnissen abhängig ist und deshalb nicht allgemein bestimmbar ist. Es kann hierbei deshalb nur eine grobe Einschätzung erfolgen. Mehrere Brutperioden und somit Mückengenerationen sind ebenso anzunehmen und standortabhängig unterschiedlich stark vertreten. Der weite Aktionsradius (bis zu 20 Kilometer!) erschwert ebenso eine standortgenaue Bestimmung der anzunehmenden Betroffenheit. Es ist ratsam die oben genannten Maßnahmen zum Selbstschutz möglichst frühzeitig einzuleiten. So sollte beispielsweise stets auf die Vermeidung von stehendem Gewässer im eigenen Umfeld sowie die rechtzeitige Anbringung von Mückenschutznetzen geachtet werden.

Historie im Gemeinderat

Behandlung der Mückenproblematik im Berger Gemeinderatsgremium

Untenstehend finden Sie eine Zusammenfassung der Behandlung der Mückenproblemtik im Berger Gemeinderatsgremium. Wie dem Sachverhalt der Sitzung vom 14.09.2010 zu entnehmen ist, wurde das Thema bereits vor dem dargstellten Zeitraum des Öfteren diskutiert, jedoch wurden hierbei keine konkreten Lösungsansätze im Rahmen des Gemeinderatsgremiums erzielt.

  1. Klima und Umwelt; Kartierung der Mückenbrutstätten innerhalb der Gemeinde Berg

    Zusammenfassung des Gemeinderatsbeschlusses zur Mückenbekämpfung

    In der Sitzung des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung am 24.09.2024 wurde die Thematik der Mückenproblematik und mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung erneut behandelt. Ein zentrales Thema war die Frage, ob eine Kartierung der Mückenbrutstätten sinnvoll sei. Verschiedene Fachbüros, einschließlich der ICYBAC (Tochtergesellschaft des KABS e.V.), wurden um Angebote gebeten. Jedoch wurde festgestellt, dass eine Kartierung von Mückenbrutstätten aus fachlicher Sicht wenig zielführend sei. Die großen Gewässer seien nur begrenzt relevant für die Reproduktion von Stechmücken und eine Kartierung von temporären Gewässern nach Niederschlägen sei nur eine Momentaufnahme. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass B.t.i. wenig langfristige Erfolge versprechen würden, da die Mücken eine weite Verbreitung aufweisen. Stattdessen wurde die Förderung natürlicher Mückenfresser wie Libellen und Amphibien vorgeschlagen.

    Die Verwaltung entschloss sich, keine Kartierung durchzuführen und die Sache als wenig zielführend anzusehen. Auch die ICYBAC konnte kein Angebot unterbreiten.

    Zum Aktuellen Zeitpunkt wird überprüft wie und ob das Schiebersystem zur Verbesserung der Mücken Problematik beitragen könnte. Vom Ingenieurbüro wurde ebenfalls mitgeteilt, dass der Schieber, der zur Trockenlegung von Feuchtgebieten beiträgt, zur Verbesserung der Situation beitragen könnte, um die Mückenpopulation zu verringern.

    Zudem wurde das Thema der Versendung von Einverständniserklärungen zur Ausbringung von B.t.i. behandelt. Die Verwaltung entschied sich gegen die Versendung dieser Einverständniserklärung mit der Grundsteuerbescheid-Versendung. Stattdessen wird die Hilfe zur Selbsthilfe und die Förderung natürlicher Bekämpfungsmethoden bevorzugt.

    Beschlüsse des Gemeinderats:

    1. Keine Kartierung der Mückenbrutstätten durchzuführen
    2. Überprüfung der Schiebertechnik zur Optimierung der Mückenbekämpfung
    3. Keine Versendung der Einverständniserklärungen
  2. Behandlung der Mückenproblematik

    Zusammenfassung des Gemeinderatsbeschlusses

    Im Sommer 2024 kam es in den südlichen Ortsteilen der Gemeinde Berg vermehrt zu Stechmückenproblemen, insbesondere aufgrund von Überschwemmungen. In den Gemeinderatssitzungen vom 25. Juni und 16. Juli 2024 wurden mögliche Lösungsansätze zur Mückenbekämpfung besprochen. Das Gremium widmete sich dem Thema in seiner Sitzung vom 16.07.2024 und entschied, dass mehrere Maßnahmen geprüft werden sollten.

    1. Kartierung der Überschwemmungsflächen: Experten der KABS e.V. empfehlen eine detaillierte Kartierung der Mückenbrutstätten und die Bekämpfung von Stechmückenlarven in Überschwemmungsgebieten, gegebenenfalls unter Verwendung des biologischen Mittels B.t.i.
    2. Bedenken des Naturschutzes: Der Bund Naturschutz (BN) spricht sich gegen den Einsatz von B.t.i. aus, da der Wirkstoff auch andere wichtige Arten wie die Zuckmücke und damit ihre Fressfeinde, wie Fische und Vögel, schädigen könnte. Der BN fordert unabhängige Studien und langfristige Untersuchungen. Die Gemeinde hat B.t.i.-Einsätze im Zusammenhang mit naturschutzrechtlichen und wasserschutzrechtlichen Genehmigungen geprüft, aber aufgrund der fehlenden Gefährdungslage der Bevölkerung wird eine detaillierte Untersuchung vorerst nicht weiterverfolgt.
    3. Private Flächen und Zustimmung: Der Einsatz von B.t.i. auf privaten Flächen ist nur mit Zustimmung der Grundstückseigentümer möglich. Ein Formular zur Einholung dieser Zustimmung könnte mit dem Grundsteuerbescheid 2024/2025 versendet werden, was einen gewissen Verwaltungsaufwand bedeutet.
    4. Erfahrungen aus anderen Gemeinden: In anderen betroffenen Gemeinden wie Chiemsee und Münsing wurden unterschiedliche Ansätze verfolgt. Chiemsee hatte aufgrund logistischer Probleme Schwierigkeiten, B.t.i. wirksam einzusetzen, während Münsing keine Beschwerden über Mückenplagen hatte, trotz der Situation in Berg.
    5. CO2-Mückenfallen: Als kurzfristige und lokale Maßnahme könnten CO2-Mückenfallen zum Einsatz kommen. Ihre Wirksamkeit ist jedoch begrenzt, und der organisatorische Aufwand für deren Betrieb und Wartung wird als hoch eingeschätzt.
    6. Maßnahmen zum Selbstschutz: Die Gemeinde empfiehlt den Bürgern, eigene Schutzmaßnahmen wie Mückenschutzgitter, Repellents und Mückenfallen zu ergreifen. Auch das Beseitigen von stehenden Wasserflächen kann zur Mückenreduzierung beitragen.
    7. Rolle der Gemeinde: Die Gemeinde kann nur in begrenztem Umfang eine Mückenbekämpfung durchführen, da aufgrund fehlender Gefährdungslage keine großflächigen Maßnahmen möglich/notwendig sind. Stattdessen sind private Initiativen und kleine lokale Maßnahmen gefragt.

    Abschließend wurde festgehalten, dass eine großflächige Bekämpfung von Stechmücken in der Gemeinde Berg aufgrund des mangelnden Gesundheitsnotstands und der naturschutzrechtlichen Bedenken derzeit sehr schwer bis gar nicht umsetzbar ist und deshalb nicht empfohlen werden kann. Eine Neubewertung könnte erfolgen, falls eine Gesundheitsgefährdung festgestellt wird.

  3. Weiteres Vorgehen zur Behandlung der Mückenproblematik in der Gemeinde Berg

    In der Gemeinderatssitzung vom 25. Juni 2024 wurde die Mückenproblematik in der Gemeinde Berg intensiv diskutiert. Im Anschluss an die Sitzung veröffentlichte die Gemeinde eine Stellungnahme zur aktuellen Situation sowie zu den Überlegungen des Gemeinderats. Basierend auf diesen Erkenntnissen schlägt die Verwaltung eine zweigleisige Vorgehensweise zur Bekämpfung der Mückenproblematik vor – sowohl kurzfristig als auch langfristig.

    Kurzfristige Maßnahmen:

    1. CO2-Mückenfallen: Es wird vorgeschlagen, CO2-Mückenfallen für die Kinderbetreuungseinrichtungen zu beschaffen. Diese Fallen, die Mücken durch Lockstoffe und CO2 anziehen, kosten etwa 200 € pro Stück. Die Funktionstüchtigkeit der Fallen und deren Effektivität sollen geprüft werden.
    2. Einholung von Genehmigungen: Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, naturschutzrechtliche und wasserschutzrechtliche Genehmigungen für den Einsatz von B.t.i. (Bacillus thuringiensis israelensis) in Gewässern dritter Ordnung und geschützten Flächen zu erhalten.
    3. Kartierung von Überschwemmungsflächen: Es wird ein Angebot zur Kartierung relevanter Überschwemmungsflächen eingeholt. Ziel ist es zu klären, ob die Mahd bestimmter Flächen das Mückenproblem verringern könnte. Bürger können Überschwemmungsflächen über das gemeindliche Gewässerportal melden.
    4. Austausch mit Nachbargemeinden: Ein Austausch mit Nachbargemeinden über die weiteren Schritte, besonders zu den Punkten 2 und 3, wird angestrebt.

    Langfristige Maßnahmen:

    1. Einladung von Experten: Am 24. September 2024 sollen Experten aus verschiedenen Bereichen zu einer Sitzung des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung eingeladen werden, darunter Vertreter der KABS, des Projekts am Chiemsee, der zoologischen Staatssammlung Bayern sowie des Bund Naturschutzes. Ziel ist es, die Mückenproblematik aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten.
    2. Einholung von Einverständnissen: Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, zusammen mit dem Grundsteuerbescheid Ende 2024/Anfang 2025 Formulare zur Einholung des Einverständnisses zur Ausbringung von B.t.i. zu versenden und dabei rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.
  4. Bericht des Bürgermeisters

    Vorstellung der Stellungnahme zur Behandlung der aktuellen Mückenproblematik.

  5. In der Sitzung des Gemeinderates vom 14.02.2017 wurde eine erste Begehung des Ebrachfilzes bezüglich Mückenbekämpfung vereinbart.

    Nach mehrmaligem Nachfassen kam am 23.03.2017 per Mail ein Kostenangebot für Kartierungsarbeiten in Höhe von ca € 13.000 Von der Annahme dieses Angebotes wird abgesehen.

  6. Mückenbekämpfung

    In der Sitzung des Gemeinderates am 12.07.2016 wurde über die Mückenbekämpfung im Gemeindegebiet diskutiert. Der Gemeinderat kam zu dem Ergebnis, dass jeweils Stellungnahmen der Bayerischen Staatsforsten und des Landratsamtes Starnberg (Untere Naturschutzbehörde) sowie dem Bund Naturschutz bezüglich der Errichtung von Entwässerungsgräben und dem Einsatz von BTI eingeholt werden sollen. Zudem wurde beschlossen, dass ein Biologe in den Gemeinderat eingeladen wird, um hier entsprechend Aufklärungsarbeit zu leisten und mögliche Maßnahmen vorzustellen (z.B. Monitoring und entsprechende Folgemaßnahmen).

    In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.09.2016 wurde sowohl die Stellungnahme der Bayerischen Staatsforsten, dem Bund Naturschutz wie auch des Landratsamtes Starnberg als Tischvorlage dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht.

    Nach Aussage der Bayerischen Staatsforsten ist kein Spielraum für die Anlage entsprechender Entwässerungsgräben erkennbar. Ebenso stellte das Landratsamt Starnberg für die Errichtung dieser Gräben eine Ausnahme oder Befreiung von den Verboten des § 30 BNatSchG nicht in Aussicht. Auch der Bund Naturschutz – Kreisgruppe Starnberg hat eine negative Stellungnahme bezüglich des Einsatzes von BTI abgegeben.

    Im Weiteren folgt der Vortrag des Mückenexperten.

    Beschlussvorschlag der Verwaltung:

     

    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

    Es ist ein Ortstermin zu vereinbaren.

  7. Bericht des Bürgermeisters

    Das Ziehen von Entwässerungsgräben wird von beiden Stellen negativ verbeschieden. Dies wird damit begründet, dass sich seit der Anlage der Flächen zur Hochwassersicherung ein aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertiger Moorkomplex mit einer herausragenden Flora und Fauna entwickelt hat. Die Fläche ist als Biotop geschützt. Jegliche Beeinträchtigung würde den Zielen des Naturschutzes zuwiderlaufen.

    Das Landratsamt Starnberg geht zusätzlich auf den Einsatz von B.T.I. ein und gibt hierzu entsprechende Hinweise. Eine Erteilung einer Befreiung erfolgt nur im überwiegenden öffentlichen Interesse. Am Chiemsee lag eine Stellungnahme des Landratsamts Traunstein - Gesundheitsamt – zugrunde, nach der die Zahl der behandlungsbedürftigen Patienten nach Insektenstichen mit schwerwiegender Symptomatik signifikant angestiegen sei. Bei einer weiterhin hohen Stechmückenpopulation sei danach mit ernsthaften gesundheitlichen Gefährdungen zu rechnen gewesen. Das dortige Gesundheitsamt ging damit von erheblichen Gefahren für die Gesundheit aus. Sofern B.T.I. auf Wasserflächen aufgebracht wird, ist eine Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Bei temporären Wasserflächen, die keine Verbindung zu Gewässern haben, steht auch die Erforderlichkeit im Vordergrund (z.B. dargelegte gesundheitliche Gefährdungen). Das Ausbringen auf Flächen im Eigentum Dritter könnte ggfs. auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG gestützt werden. Aber auch in diesem Fall müsste eine konkrete Gefährdung für die Gesundheit nachgewiesen werden.

  8. Antrag der QUH-Fraktion auf Untersuchung und Bewertung aller Möglichkeiten zur Eindämmung der Mückenplage

    Mit Schreiben vom 30.06.2016 stellt die QUH-Fraktion folgenden Antrag:

    Wir stellen den Antrag alle Möglichkeiten zu untersuchen und zu bewerten, die es ermöglichen die jährliche wiederkehrende Mückenplage einzudämmen. Insbesondere solche Maßnahmen, die den Abfluss von Stauwasser im Überflutungsbereich „Stauwehr Lüßbach/Schwabbruck“ ermöglichen.

    Es wird auf die Gemeinderatsbeschlüsse  vom 14.09.2010 und  vom 28.06.2011 verwiesen. Ebenfalls liegt eine Stellungnahme des Bund Naturschutz Bayern e.V. vom 04.05.2011 bei.

    Nach längerer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

    Es soll ein Biologe in den Gemeinderat eingeladen werden, um hier entsprechend Aufklärungsarbeit zu leisten und mögliche Maßnahmen vorzustellen.

    Gleichzeitig soll über die Untere Naturschutzbehörde und Bayerischen Staatsforsten das Anlegen von Entwässerungsgräben abgeklärt werden.

  9. Antrag auf erneute Diskussion der Mückenproblematik

    Nach eingehender Diskussion über mögliche Ursachen von Mückenplagen und deren Bekämpfung sagt die Verwaltung zu konkrete Maßnahmen zur weiteren Ansiedlung von Fledermäusen umzusetzen („Nistkästen“).

  10. Antrag der CSU-Fraktion; Möglichkeiten der Mückenbekämpfung

    Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und im Gemeinderat zu berichten, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Mückenplage einzudämmen (auch vorsorglich für das nächste Jahr).

     

    Die Verwaltung der Gemeinde Berg hat sich in den letzten Jahren bereits mehrfach mit diesem Thema befasst. Zusammenfassend stellt sich die Situation wie folgt dar:

    • Starkregenereignisse wie dieses Jahr führen im gesamten Oberland zu unzähligen Brutstätten für Mückenlarven. Den Fokus auf das Rückhaltebecken am Lüßbach zu legen, wäre nicht sachgerecht.
    • Derzeit scheint die großflächige Ausbringung des B.T.I. als erfolgversprechend (Blick auf Chiemsee).
    • Die Kosten im Chiemseegebiet beliefen sich auf ca. 80.000,00 € für eine einmalige Aktion, bei der das Bakterium großflächig mit Eisgranulat aus Hubschraubern versprüht wurde.
    • Zukünftig ist das Ausbringen von B.T.I.-Bakterien nur unter strengen Auflagen – auch am Chiemsee – möglich. U.a. liest man in der entsprechende Pressemitteilung der Regierung: „B.T.I. darf dann beim Ausbringen nicht auf die Wasserfläche des Chiemsees, also auch nicht auf Wasserschilf und auf überflutete Flächen mit direkter Verbindung zum See, sowie nicht auf Zu- und Abflüsse und nicht auf Standgewässer ausgebracht werden.“
    • Da der Lüßbach als fließendes Gewässer der Gewässerklasse III zugeordnet ist, ist das Ausbringen von B.T.I. grundsätzlich untersagt. Das Rückhaltebecken hat ständige Verbindung zum Lüßbach und liegt in Bereichen von Naturschutz- und Biotopgebieten. Auch hier erscheint das Ausbringen von B.T.I. nicht genehmigungsfähig.
    • Genehmigungsvoraussetzungen sind lt. Regierung von Oberbayern des weiteren:
    • das Vorlegen eines Konzeptes zur Mückenbekämpfung
    • eine Kartierung der zu besprühenden Flächen
    • die Ermittlung der Dichte des Larvenbefalls der kartierten Flächen

     

    Wegen der immensen Kosten, des überregionalen Handlungsbedarfs und des großen Aufwands bei einer geringen Erfolgsaussicht auf Genehmigung, sieht der Gemeinderat bis auf weiteres von einer Mückenbekämpfung ab.

Stellungnahme des Landratsamts

Zur Mückenproblematik im Landkreis Starnberg

Folgende Stellungnahme vom Landratsamt Starnberg (vertreten durch Landrat Herrn Frey) erreichte die Gemeinde im Zuge der Bearbeitung der Mückenthematik:

Aufgrund von Starkregenereignissen und Hochwasser kam es zu einer massiven Vermehrung u.a. von Mücken in unterschiedlichen Gebieten im Landkreis Starnberg, so dass eine regelrechte Mückenplage zu verzeichnen war. Für die Landkreisbewohnerinnen und Landkreisbewohner (einschließlich der Landkreisgäste) bestand allerdings zu keiner Zeit eine akute Gesundheitsgefährdung durch Mückeneinwirkung.

Bisher wurde weder die Tigermücke im Landkreis Starnberg nachgewiesen, noch gab es durch Stechmücken hervorgerufene meldepflichtige Infektionserkrankungen. Erst wenn solche Fälle vorliegen, hat das Gesundheitsamt Eingriffsbefugnisse.

Gerne geben wir Ihnen hiermit noch einmal die allgemeinen Informationen an die Hand, die mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt sind:

Welche Kriterien gibt es zur exakten Beurteilung einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung durch Stechmücken?

Es gibt Stechmücken, die als Überträger bestimmter Erreger in Frage kommen. Neben dem gleichzeitigen Vorhandensein von Erregern und kompetenter Vektoren spielen Temperaturen eine ausschlaggebende Rolle für eine mögliche Übertragung. Diese unterscheiden sich sowohl nach Stechmückenart sowie nach Erregern. Einige heimische Culex-Arten sind beispielsweise in der Lage West-Nil-Viren (WNV) zu übertragen. In Bayern wurde bislang jedoch keine stechmückenübertragene WNV-Infektion registriert. Die mancherorts eingeschleppte Asiatische Tigermücke kann potentiell als Überträger von Dengue-, Chikungunya- und Zika-Viren fungieren. In Deutschland wurde bislang noch keine Übertragung durch Asiatische Tigermücken registriert.

Gibt es ein Mücken-Monitoring in Bayern bzw. im Landkreis Starnberg (z.B. durch LGL?)

Im Rahmen des Bayerischen Stechmücken-Monitorings stellt das LGL Fallen an einigen ausgewählten Standorten auf. In erster Linie dienen diese Monitoring-Maßnahmen der Überprüfung vorheriger Einzelfunde, zum anderen wird an potentielle Eintragungsorten eine mögliche Einschleppung überprüft. Bislang fand in Starnberg im Rahmen des Bayerischen Stechmücken-Monitorings keine Überprüfung zum Vorkommen der Asiatischen Tigermücke statt. Derzeit sind dort keine Monitoring-Maßnahmen durch das LGL geplant.

Werden im Rahmen des Monitorings Inzidenzen allergischer Reaktionen auf Mückenstiche berücksichtigt?

Im Rahmen des Bayerischen Stechmücken-Monitorings geht man infektionsepidemiologischen Fragestellungen nach. Allergien zählen nicht zu den behandelten Themen.

Wurde im LK STA bereits die Tigermücke nachgewiesen? -> gegenwärtig kein Nachweis im Mückenatlas (Karte der Sammler 2024 - Mückenatlas (mueckenatlas.com))

Es wurden bislang keine Asiatischen Tigermücken im LK STA registriert. Es gibt verschiedene Institutionen, die Mückenfallen betreiben bzw. Stechmückenfunde bestimmen. Eine gesetzliche Meldepflicht für die Funde von Tigermücken gibt es jedoch nicht, weshalb dem LGL keine systematisch erfassten Daten aller Funde der Asiatischen Tigermücke vorliegen. Einen Überblick über die dem LGL in 2023 bekannt gewordenen Funde finden Sie auf der Homepage des LGL (www.lgl.bayern.de/stechmuecken-monitoring). Einen Überblick über die Verbreitung von Populationen der Asiatischen Tigermücke in Deutschland bietet der durch das FLI betriebene Mückenatlas, ein deutschlandweites Citizen-Science-Projekt, das Mückenfunde von Bürgerinnen und Bürgern kartographiert (https://mueckenatlas.com/).

Anzumerken ist dabei, dass es bei Mückenstichen natürlich möglicherweise zu einer Infektion der Einstichstelle kommen kann (wenn z. B. durch Kratzen von juckenden Mückenstichen Erreger unter die Haut eingetragen werden). Empfehlenswert ist daher immer der Schutz vor Insektenstichen durch das Tragen langer Kleidung  und dem Auftragung von Repellents auf die unbedeckte Haut.

Eine Prognose, wie sich diese gesamte Konstellation heuer darstellen wird, kann derzeit nicht valide gegeben werden.

Ausführliche Informationen zur Stechmücke finden Sie im übrigen auf der Seite des Landratsamtes unter: Stechmücken / Asiatische Tigermücke / Landratsamt Starnberg Online