Körperschaften, wie Universitäten, Gemeinden und Landkreise (Gebietskörperschaften) und ähnliche, sowie Anstalten geben sich zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten eine Satzung. Rechtsgrund ist das Selbstverwaltungsrecht dieser Körperschaften, in diesem Bezug auch Satzungsautonomie genannt.
Für Gemeinden ist die Befugnis zur Satzungsgebung in den jeweiligen Gemeindeordnungen geregelt. Verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 28 II GG. Kommt der Satzung eine besondere Bindungswirkung gegenüber dem Bürger (Gemeinde) oder den Angehörigen (übrige Körperschaften) zu, ist in der Regel auch die Zustimmung der Aufsichtsbehörde (bei einer Gemeinde der Kommunalaufsicht, bei einer Universität des Ministeriums) notwendig.
Satzungen können als materielle Gesetze der Normenkontrolle unterzogen werden. Werden die Gemeinde und übrigen Körperschaften im übertragenen Wirkungskreis rechtsetzend tätig, so handeln sie durch Rechtsverordnung.
Satzungen sind nach solchen mit Außen- und solchen mit Innenwirkung zu unterscheiden. Während Satzungen mit Außenwirkung verbindlich für Dritte sind und Rechte und/oder Pflichten erzeugen, sind Satzungen mit Innenwirkung ausschließlich für die Körperschaft, die Organe und für die Verwaltung verbindlich. Zu letzterer Gruppe ist beispielsweise die Hauptsatzung und die Haushaltssatzung, die den Haushaltsplan regelt, zu zählen.
Schuldhafte Verstöße gegen Satzungen mit Außenwirkung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Satzungen bilden auf kommunaler Ebene das Ortsrecht.
Für die untergesetzliche Rechtsetzung ist die Wesentlichkeitstheorie zu beachten.
Sicherheit, Ordnung und Umwelt
- Satzung für die Freiwillige Feuerwehr
- Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
- Verordnung über verkaufsoffene Sonntage
- Sondernutzungssatzung
- Sondernutzungsgebühren
- Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Berg
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterbringung in der Gemeinde Berg
- Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
- Immissionen bei Haus- und Gartenarbeiten
- Hausordnung Benutzungsordnung Badeplatz
Planen und Bauen
Finanzen
Kommunalrecht
- Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
- Betriebssatzung Wasserwerk
- Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Kostenverzeichnis)
- Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen
- Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
- Satzung für den Jugendbeirat der Gemeinde Berg