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Seezufahrtsgenehmigungen

Zufahrtsberechtigungen zum Starnberger See für Anlieger, Einwohner, Taucherinnen und Taucher sowie Liegeplatznutzer – ab 01.01.2023.

Allgemein

Gültigkeit & Grundsätze

Die Zufahrtsberechtigung gilt ab Ausstellungsdatum und wird weder zurück- noch vordatiert sowie auf Widervorlage gelegt.

Es werden nur noch kennzeichengebundene Zufahrtsberechtigungen (auch für Vereine, Tauchschulen etc.) ausgestellt, da die Zufahrt nicht mehr begrenzt ist. Änderungen bei Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel sind mit einer Neuausstellung gleichzusetzen.

Für jedes amtliche Autokennzeichen ist eine eigene Zufahrtsberechtigung erforderlich. Motorrad sowie Versicherungskennzeichen können auf eine bestehende Berechtigung mit eingetragen werden.

Anlieger & Einwohner

Anlieger der Assenbucher Straße

Anlieger der Assenbucher Straße erhalten, soweit sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Assenbucher Straße gemeldet sind, die Zufahrtsberechtigung kostenfrei für die Dauer von bis zu drei Jahren. Gleiches gilt für Eigentümer bzw. Pächter von Grundstücken.

Gebührkostenfrei

Gültigkeitbis zu 3 Jahre

Alle Gemeindeeinwohner

Alle Gemeindeinwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz in der Gemeinde Berg) können sich eine Zufahrtsberechtigung ausstellen lassen.

Gebühr25 €

Gültigkeit2 Jahre

Taucher

Zufahrtsberechtigung für das Sporttauchen

Die Zufahrtsberechtigung für Taucher erstreckt sich auf den Bereich von Berg bis zum „Bayer. Haus" in Münsing. Die Laich- bzw. Schonzeit ist zu beachten. Die Gemeinde Berg gibt kostenpflichtige Zufahrtsberechtigungen an die Taucher aus.

100 € für ein Jahr – ab Ausstellungsdatum, weder Rück- noch Vordatierung.

Voraussetzungen

Benötigt werden Ihr KFZ-Schein und Ihr Tauchbrevet.

Schutzzonen & Tauchverbote

Unabhängig davon haben die Taucher die Schutzzonen und befristeten Tauchverbote für den Starnberger See zu beachten (Allgemeinverfügung für das Sporttauchen mit Atemgerät im Starnberger See vom 18.08.1994 in der jeweils geltenden Fassung).

www.lk-starnberg.de – Tauchverbote & Schutzzonen →

Liegeplatznutzer & Bojenbesitzer

Für das Ausstellen einer Zufahrtsberechtigung für Liegeplatznutzer bzw. Bojenbesitzer wird ebenfalls eine jährliche Gebühr fällig.

100 € jährlich

Antragstellung

Sie können die Seezufahrtsberechtigung per E-Mail oder persönlich beantragen. Bitte beantragen Sie die Genehmigung rechtzeitig vor der geplanten Nutzung.