Allgemein
Gültigkeit & Grundsätze
Die Zufahrtsberechtigung gilt ab Ausstellungsdatum und wird weder zurück- noch vordatiert sowie auf Widervorlage gelegt.
Es werden nur noch kennzeichengebundene Zufahrtsberechtigungen (auch für Vereine, Tauchschulen etc.) ausgestellt, da die Zufahrt nicht mehr begrenzt ist. Änderungen bei Fahrzeug- oder Kennzeichenwechsel sind mit einer Neuausstellung gleichzusetzen.
Für jedes amtliche Autokennzeichen ist eine eigene Zufahrtsberechtigung erforderlich. Motorrad sowie Versicherungskennzeichen können auf eine bestehende Berechtigung mit eingetragen werden.
Anlieger & Einwohner
Anlieger der Assenbucher Straße
Anlieger der Assenbucher Straße erhalten, soweit sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Assenbucher Straße gemeldet sind, die Zufahrtsberechtigung kostenfrei für die Dauer von bis zu drei Jahren. Gleiches gilt für Eigentümer bzw. Pächter von Grundstücken.
Gebührkostenfrei
Gültigkeitbis zu 3 Jahre
Alle Gemeindeeinwohner
Alle Gemeindeinwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz in der Gemeinde Berg) können sich eine Zufahrtsberechtigung ausstellen lassen.
Gebühr25 €
Gültigkeit2 Jahre
Taucher
Zufahrtsberechtigung für das Sporttauchen
Die Zufahrtsberechtigung für Taucher erstreckt sich auf den Bereich von Berg bis zum „Bayer. Haus" in Münsing. Die Laich- bzw. Schonzeit ist zu beachten. Die Gemeinde Berg gibt kostenpflichtige Zufahrtsberechtigungen an die Taucher aus.
100 € für ein Jahr – ab Ausstellungsdatum, weder Rück- noch Vordatierung.
Voraussetzungen
Benötigt werden Ihr KFZ-Schein und Ihr Tauchbrevet.
Schutzzonen & Tauchverbote
Unabhängig davon haben die Taucher die Schutzzonen und befristeten Tauchverbote für den Starnberger See zu beachten (Allgemeinverfügung für das Sporttauchen mit Atemgerät im Starnberger See vom 18.08.1994 in der jeweils geltenden Fassung).
Liegeplatznutzer & Bojenbesitzer
Für das Ausstellen einer Zufahrtsberechtigung für Liegeplatznutzer bzw. Bojenbesitzer wird ebenfalls eine jährliche Gebühr fällig.
100 € jährlich
Antragstellung
Sie können die Seezufahrtsberechtigung per E-Mail oder persönlich beantragen. Bitte beantragen Sie die Genehmigung rechtzeitig vor der geplanten Nutzung.