Realsteuern in der Gemeinde Berg
Die Realsteuern (auch Objektsteuern genannt) besteuern den Grund und Boden sowie das Gewerbe unabhängig davon, welchen Ertrag die Steuergegenstände bringen. Im Gegensatz zu Personensteuern bleiben persönliche Verhältnisse (Leistungsfähigkeit) des Eigentümers außer Betracht.
Schuldner der Grundsteuer ist normalerweise der Eigentümer eines Grundstücks. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Eigentümer eines Gewerbebetriebes. Die Gemeinde legt die Höhe der Hebesätze und damit die Höhe der Steuern durch ihre Haushaltssatzung fest.
Hebesätze der Gemeinde Berg
| Grundsteuer A | 510 % (ab 01.01.2025) |
|---|---|
| Grundsteuer B | 450 % (ab 01.01.2025) |
Fälligkeiten
Die Fälligkeiten für Grundsteuer und Gewerbesteuer werden jeweils mit dem Steuerbescheid bekannt gegeben.
Bei Verkauf eines Grundstücks kann die Grundsteuer erst im Folgejahr auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden, da das Finanzamt nach den Eigentumsverhältnissen am 01.01. des Kalenderjahres bewertet. Der Verkäufer ist für das gesamte lauf Jahr zahlungspflichtig. Denken Sie bei einem Hausverkauf bitte auch an die anfallenden Wassergebühren.
Bankverbindungen der Gemeindekasse
| Sparkasse Starnberg | IBAN: DE08 7025 0150 0430 9030 05 SWIFT-BIC: BYLADEM1KMS |
|---|---|
| Kreissparkasse Starnberg | IBAN: DE67 7009 3200 0000 8105 41 SWIFT-BIC: GENODEF1STH |
Weiterführende Informationen & Formulare
Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne weiter: 08151 508-0 oder info@gemeinde-berg.de.